Abrechnung von Coronatests: Fristenden
Bis einschließlich Februar konnten noch Coronatests über die KV´en abgerechnet werden. Eine Rechnungsstellung muss spätestens am dritten darauffolgenden Monat erfolgt sein. Somit läuft die Frist für Dezember ´22 Ende März, für Januar ´23 Ende April und für Februar ´23 als letzten möglichen Abrechnungsmonat überhaupt Ende Mai aus.