Änderung der Heilmittelrichtlinie zum 01.01.2018
Zum Neuen Jahr treten (geringfügige) Änderungen der Heilmittelrichtlinie nebst ihren Anlagen in Kraft. Für Logopäden ist relevant, dass unter dem Bereich der Atemstörungen weitere Diagnosen mit langfristigem Heilmittelbedarf für den Indikationsschlüssel SC 1 gelistet wurden.
Die Änderungen können hier eingesehen werden:
Herzliche Grüße
C. Sautter-Müller