Bitte unbedingt beachten: Anträge können AUSSCHLIESSLICH direkt bei der zuständigen ARGE mit dem auf der Website hinterlegten Formular gestellt werden. Alle anderen Anträge werden abgelehnt! Die Anträge für die Einmalzahlung zum Ausgleich von Einnahmeverlusten in der Corona-Krise können bis zum 30. Juni 2020 bei den zuständigen ARGEn gestellt werden.
Die erforderlichen Infos finden Sie auf der Homepage der ARGEn unter:
https://
Rufen Sie ihr Bundesland auf und scrollen Sie nach unten. Dort ist der Antrag und die korrekte E-Mail-Adresse, an die dieser gesendet werden soll, hinterlegt.