AOK bestätigt vereinbarte Preise zum 1. Oktober 2017
“Was lange währt…”
AOK bestätigt vereinbarte Preise zum 1. Oktober 2017
Die neuen Preise in Baden-Württemberg gelten wie vereinbart seit dem 1. Oktober 2017. Das hat die AOK Baden-Württemberg gegenüber den Verbänden bestätigt.
Mitglieder hatten uns von Abrechnungsproblemen mit den seit Oktober geltenden Preisen berichtet. Nach Intervention der Verbände und zahlreichen Gesprächen soll es nun seitens der AOK Baden-Württemberg keine Verzögerungen und Absetzungen mehr geben. Die AOK Baden-Württemberg wird ihre Abrechnungszentren anweisen, die durch Absetzungen entstandene Differenzen zwischen der alten und der neuen Vergütungsvereinbarung unaufgefordert nachzuzahlen.
Mit der AOK Baden-Württemberg war eine neue Vergütungsvereinbarung zum 1. Oktober 2017 abgeschlossen worden. Der Abschluss beinhaltet eine strukturelle Erhöhung, gestaffelt in drei Stufen mit einer Gesamtlaufzeit bis zum 31. Dezember 2019. Die neuen Preise gelten ab dem 1. Oktober 2017, ab dem 1. Januar 2018 und ab dem 1. Januar 2019.
Sollten Sie über ein Rechenzentrum abrechnen, achten Sie darauf, auch von ihrem Dienstleister die entsprechenden Nachzahlungen zu erhalten.