BLANKOVERORDNUNG?
Die Logopädie hat doch schon fast eine Blankoverordnung – warum tritt LOGO Deutschland überhaupt noch für die Umsetzung ein?
Diese Aussage/diese Frage hören wir häufig, auch vor dem Hintergrund, dass gegenüber der Physio- und Ergotherapie ein geringerer Regelungsbedarf besteht:
Immerhin haben wir in der Logopädie bereits eine Position für die Diagnostik und können auch die Behandlungsmethode frei wählen, und die gesetzlich vorgesehene Laufzeit über 16 Wochen macht das Vorhaben für die Logopädie zu einer Lightversion des Ganzen.
Dennoch: Die Umsetzung der Blankoverordnung ist wichtig, da nicht einfach.
Das Gesetz verfügt nämlich auch die Verhandlung von „Richtwerten zur Versorgungsgestaltung“ und „Maßnahmen zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Mengenausweitung“.
Vor diesem Hintergrund halten wir die Blankoverordnung für ein wichtiges Instrument zur Erprobung des Umgangs mit mehr – auch finanzieller – Verantwortung.
Satzungsziel Direktzugang
Seit dem Gründungsjahr 2014 steht in § 2 unserer Satzung: „(1) Zweck des Vereins ist: b. Auf den Direktzugang zu logopädischer Therapie politisch hinzuwirken.“
Ein Direktzugang ohne finanzielle Verantwortung ist nicht denkbar, denn die Vorstellung, dass Heilmittel irgendwann einmal ohne Mengenbegrenzung abgegeben werden könnten, ist unrealistisch.
Die entsprechenden Strukturen zur Verhandlung und Verwaltung von Budgets, wie sie in der Ärzteschaft durch die Kassenärztlichen Vereinigungen bestehen, fehlen im therapeutischen Bereich. Und solche zu schaffen ist nicht trivial.
Dass der GKV-Spitzenverband kein Interesse an der Umsetzung der Blankoverordnung hat, ist noch nachvollziehbar: Mehr Verantwortung für die Therapiebranche könnte diese selbstbewusster machen und die Leistungen teuer werden.
Dass nicht alle Berufsverbände Wert auf eine zügige Umsetzung legen, ist hingegen unverständlich: Politisch ist ein Direktzugang der Therapieberufe umstritten, und die Kassenärztliche Bundesvereinigung besteht, erst kürzlich bekräftigt, auf den Arztvorbehalt.
Nach dem die Proteste der Heilmittelbranche in den Jahren 2018 und 2019 erfolgreich waren, sollten wir die uns gesetzlich zugestandenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Therapie, die die Blankverordnung bietet, unbedingt zügig umsetzen. Ansonsten wird die Branche, nach kurzem Aufbäumen, wieder als in den Dornröschenschlaf versunken, nicht weiter wahr- und erst recht nicht ernstgenommen.