Blankoverordnungen – LOGO Deutschland legt Modellskizze vor
Als erster Berufsverband legt LOGO Deutschland eine Modellskizze vor, in der konkret beschrieben wird, wie die Blankoverordnung Realität werden kann!
In § 64d Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) sind Modellprojekte zu Blankoverordnungen für Heilmittelerbringer vorgesehen. Als maßgeblicher Verband wurde LOGO Deutschland zur Stellungnahme im o.g. Gesetzgebungsverfahren aufgefordet. Der Ausschuss Politik & Lobbyarbeit hat, dem Gesetzesauftrag entsprechend, einen konkreten Entwurf zur Durchführung erstellt.
Dieser wurde, nach Prüfung durch verschiedene Stellen, an alle Landesverbände der Krankenkassen verschickt. Unsere Partnerverbänden dba, dbl und dbs haben diese Modellskizze ebenfalls erhalten. Informiert wurden auch die Dachverbände der Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der GKV Spitzenverband, die Gesundheitspolitiker aller Parteien und die Fachpresse.
Die Teilnahme an zukünftigen Modellprojekten sollte – aufgrund der kleinen Gruppe von weniger als 9000 zugelassenen Praxen – für alle InhaberInnen, die die Voraussetzungen erfüllen, möglich sein, und zwar unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem der logopädischen/sprachtherapeutischen Verbände.
Nun warten wir ab, ob die Landesverbände der gesetzliche Krankenversicherungen gewillt sind, den Gesetzesauftrag ernst zu nehmen und mit uns ins Gespräch kommen.