Budgetanpassung der Heilmittelbereiche
Wie im Arzneimittelbereich gilt im Heilmittelbereich, dass zusätzliche Faktoren regional zwischen den KVen und den Krankenkassen verhandelt werden. Hierzu zählen die Entwicklung der Heilmittelpreise sowie der Zahl der Versicherten und deren Altersstruktur. Dabei sind regional insbesondere die Preiserhöhungen, die im Zuge der Festsetzung von bundeseinheitlichen Preisen zum 1. Juli 2019 erfolgten, zu berücksichtigen.