Corona
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft zum 31.12.2022 aus, und einzelne Bundesländer verzichten auf Isolation bei Erkrankung: Bitte schauen Sie in die jeweiligen Verordnungen, was in Einzelfällen zu beachten ist.
Für alle Praxen gilt weiterhin: Besucher, also Begleitpersonen, müssen eine FFP-2 Maske tragen. Diese Vorschrift gilt nicht zwingend für Therapeut*innen. Für Patient*innen gilt: Ist die Maske in der Therapie störend, darf sie abgesetzt werden. Abstand und Lüften sollte selbstverständlich sein, und die Hygienevorschriften der BGW sind natürlich weiterhin einzuhalten. Sie dürfen im Rahmen Ihres Hausrechtes auch engere Regeln erlassen.
Testverordnung: Mit dem Auslaufen der Testverordnung am 28. Februar werden neben der Bürgertestung beispielsweise auch PoC-Antigentests von Gesundheitspersonal nicht mehr vom Bund finanziert. Präventive Tests, die Praxen und Teststellen ab dem 1. März 2023 durchführen, können dann nicht mehr über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden. Diese sind bislang verpflichtet, die Abrechnung auch für Nicht-Vertragsärzte durchzuführen.