Corona-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen
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Veröffentlicht am von LOGO Deutschland e.V.

Die BGW empfiehlt die Einhaltung der bereits bestehenden Basisschutzmaßnahmen (AHA+L) im Betrieb.Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung – basierend auf der DGUV Vorschrift 1 sowie dem Arbeitsschutzgesetz – weiterhin erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. In dieser müssen eigenverantwortlich Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen festgelegt bzw. fortgeschrieben werden.Bitte achten Sie zusätzlich auf mögliche, strengere Vorgaben Ihres Bundeslandes, Kreises und der Kommunen.