Empfehlung reibungsloser Versorgungsprozess
Unterbrechungen > 14 Tage werden nicht geprüft – gültig ab Therapiedatum 17. Februar.
Der späteste Behandlungsbeginn kann bis 28 Tage nach Ausstellungsdatum legen – gültig ab 18. Februar.
Die Regelungen gelten zunächst bis zum 30. April für ärztliche und zahnärztliche Verordnungen.
Zu den Forderungen der Berufsverbände in der SSSST, auch Teletherapie zuzulassen und ausnahmsweise Abweichungen vom Therapieort, haben sich die Krankenkassen aus Zeitgründen bisher nicht geäußert.
Wir sind gespannt, ob wir noch eine Rückmeldung erhalten zu unseren offenen Brief, in dem wir weitergehende Forderungen gestellt haben.