GBA verabschiedet neue HMR
Änderungen Heilmittelrichtlinie 10/2020
nachzulesen hier in der Pressemeldung des G-BA (gemeinsamer Bundesausschuss)
Einige Änderungen im Überblick:
– Ein neuer Verordnungsfall entsteht dann, wenn das Datum der letzten Verordnung sechs Monate oder länger zurückliegt.
– Mit dem Wegfall der Verordnung außerhalb des Regelfalls entfällt das entsprechende Genehmigungsverfahren.
– Neues Heilmittel Schlucktherapie.
– Der Verordnungsfall ist in Zukunft immer arztbezogen.
– Die Frequenzempfehlungen des Heilmittel-Katalogs sollen einheitlich als Frequenzspannen hinterlegt werden, zum Beispiel „1-3 x wöchentlich“.