Gruppentherapie auch bei neuer HMRL ZÄ/KFO möglich
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit Inkrafttreten der neuen HMRL für Zahnärzte und Kieferorthopäden war die Möglichkeit, Gruppentherapien durchzuführen ausgeschlossen.
Nachdem die Berufsverbände insistiert haben, hat der GKV-Spitzenverband nun reagiert:
„Die Krankenkassen sind der Auffassung, dass die sprech-und sprachtherapeutische Behandlung in einer Gruppe im Einzelfall möglich ist, wenn dies aufgrund gruppendynamischer Synergieeffekte therapeutisch sinnvoll ist und der Behandlungserfolg hierdurch nicht gefährdet wird. Die als Gruppentherapie erbrachten Leistungen sind dabei nach der Maßgabe der Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V unter den entsprechenden Heilmittelpositionen für Gruppentherapie abzurechnen. Der Therapeut informiert den verordnenden Zahnarzt über die Durchführung als Gruppentherapie und dokumentiert dies entsprechend auf der Rückseite der Verordnung.“