Jährliche Meldung der Mitarbeitenden
Wir möchten Ihnen empfehlen, die laut Vertrag fällige, jährliche Mitarbeiterinnenmeldung für das Jahr 2022 vorsorglich noch bis zum 31.12.22 vorzunehmen, falls Sie die erste Meldung im Jahr 2021 nicht vorgenommen haben, sondern die verlängerte Abgabefrist bis zum 30.06.2022 genutzt haben. Diese Verlängerung erfolgte aufgrund des geringen Rücklaufes bis zum Jahresende 2021.