Verordnungen zur Kinderbetreuung / 20.04.2020
Pressemitteilung zur Betreuungsverordnung NRW für Alleinerziehende
Zugeordnete Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung NRW
Kinderzuschlag bei Einkommenseinbußen:
“Um Eltern und ihre Kinder in der Corona-Zeit zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium den Notfall-KiZ gestartet. Berechnungsgrundlage für den Notfall-KiZ ist der letzte Monat vor der Antragsstellung.”
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/notfall-kiz
Corona: Was ist mit meinem Lohn, wenn ich meine Kinder betreuen muss?
Viele Eltern fragen sich derzeit: “Wie steht es um meine Arbeit und meinen Lohn, wenn aufgrund des Corona-Virus der Kindergarten oder die Schule meines Kindes geschlossen hat und ich nicht arbeiten kann?” Am 27. März ist dazu ein Gesetz verabschiedet worden. Auf den Seiten des DGB werden die Eckpunkte erklärt.
Was ist mit meinem Lohn, wenn ich Kinder betreuen muss?
Eltern-Entschädigung nach § 56 Abs. 1 a Infektionsschutzgesetz
Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales