Verordnungen zur Kinderbetreuung / 20.04.2020

Pressemitteilung zur Betreuungsverordnung NRW für Alleinerziehende

Zugeordnete Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung NRW

 

Kinderzuschlag bei Einkommenseinbußen:

“Um Eltern und ihre Kinder in der Corona-Zeit zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium den Notfall-KiZ gestartet. Berechnungsgrundlage für den Notfall-KiZ ist der letzte Monat vor der Antragsstellung.”

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/notfall-kiz

Corona: Was ist mit meinem Lohn, wenn ich meine Kinder betreuen muss?

Viele Eltern fragen sich derzeit: “Wie steht es um meine Arbeit und meinen Lohn, wenn aufgrund des Corona-Virus der Kindergarten oder die Schule meines Kindes geschlossen hat und ich nicht arbeiten kann?” Am 27. März ist dazu ein Gesetz verabschiedet worden. Auf den Seiten des DGB werden die Eckpunkte erklärt.

Was ist mit meinem Lohn, wenn ich Kinder betreuen muss?

Eltern-Entschädigung nach § 56 Abs. 1 a Infektionsschutzgesetz

Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen

FAQ zum Antrag in Thüringen

Antrag Thüringen