LD-KLAGE gg. SCHIEDSSTELLE
Fünfter Verband zum Verfahren beigeladen
?Auswirkung auf Schiedsverfahren zu TML?
Nach der Festsetzung des Rahmenvertrags im vergangenen Jahr hatte LOGO Deutschland Klage gegen die Schiedsstelle erhoben. Am 06.06.22 wurde erstmals vor dem Sozialgericht in Berlin öffentlich verhandelt.
Der Richter nahm, für alle Beteiligten überraschend, einen Verfahrensfehler an: Ein weiterer Verband, der vom GKV-Spitzenverband nicht als maßgeblich anerkannt worden war, hatte gegen diese Entscheidung geklagt. Das Verfahren ist ebenfalls vor dem SG Berlin anhängig, aber noch nicht entschieden.
Nach Ansicht des Gerichts hätte die Schiedsstelle vor einem Verfahren prüfen müssen, ob “die Richtigen am Tisch sitzen”, und im Zweifel weitere Verbände zumindest anhören müssen. Das war aber nicht passiert.
In der Konsequenz wurde im zweiten Termin am 27.06.2022 der vdls – im Prozess durchweg “der 5. Verband” genannt – für das laufende Verfahren beigeladen.
Das bedeutet, dass der vdls alle Informationen zum Verfahren erhält und zudem Stellung beziehen kann. Mit der Anerkennung als maßgeblicher Verband hat das Vorgehen nach Aussagen des Gerichts nichts zu tun.
Auswirkungen hat diese Entscheidung auf das laufende Schiedsverfahren zur Abgabe telemedizinischer Leistungen (TML, siehe Bericht 14.06.22): Damit hier nicht der gleiche Verfahrensfehler passiert, wird der “5. Verband” (vdls) vermutlich zumindest angehört werden müssen.