Neue Aufgaben für die Verbände
Laut Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) sollen Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen vergütet werden, die im Zusammenhang mit DiGAs (Apps) erbracht werden. Bis zum Stichtag 31.12. sollen entsprechende Leistungen in die Rahmenverträge aufgenommen werden. Danke in jedem Fall an den VDB-Physiotherapieverband für einen ausführlichen Bericht, den wir gerne teilen: https://vdb-physio.de/news/drittes-digitalisierungsgesetz-videosprechstunde-e-rezept-digitale-gesundheitsanwendungen/