Neuer Verordnungsvordruck
Liebe KollegInnen,
bitte denken Sie noch einmal daran, dass die Übergangsfrist der „alten“ Heilmittelverordnungsvordrucke am 30.06.2017 abläuft.
Bis dahin haben einige Kassen noch eine Übergangsfrist gewährt.
Diese endet mit dem 30.06.2017.
Ab 01.07.2017 werden bei allen Kassen lediglich die neuen Vordrucke Muster 14 akzeptiert. Diese können Sie daran erkennen:
– Zwei ICD-10-Code Felder
– Rechts unten unterhalb des Arztstempels steht die Jahreszahl 2017
Wir weisen Sie darauf hin schnellstmöglich die Verordnungen, welche nicht auf Vordruck 2017 und über 01.07.2017 hinaus abgearbeitet werden, noch in diesem Monat ändern zu lassen.
So vermeiden Sie unnötige Absetzungen.