Verordnungen und Erlasse des Ministeriums zur Eindämmung der Corona-Pandemie in NRW

FAQ zum Corona-Virus NRW

Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.

Nach Rückmeldung aus dem Gesundheitsminsterium NRW vom 23.03.2020 ist der Begriff „Attest“ weit auszulegen. Jede ärztliche Verordnung, die feststellt, dass eine Behandlung notwendig ist, fällt unter diesen Tatbestand. Verordnete logopädische Behandlung kann also weiterhin stattfinden, soweit für strenge Schutzmaßnahmen gesorgt ist.