Überall hören und lesen Sie immer wieder von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), nur bekommt man sie gerade nicht, wenn man nicht selbst kreativ wird. Viele Kolleginnen und Kollegen besorgen oder bauen sich einen Spuckschutz, nähen sich selbst einen Mundschutz. Selbstverständlich bieten diese Maßnahmen keinen sicheren Schutz, aber immerhin etwas mehr Schutz als gänzlich ohne. Ausreichend ist dieser Schutz insbesondere bei schwer betroffenen und Risikogruppen angehörenden Patienten nicht. Gerade diese Gruppe braucht jedoch oft am dringendsten eine durchgängige logopädische Therapie.
Stand: 30.03.2020
Bund
Bei Desinfektionsmitteln gab es aufgrund starker Nachfrage von Verbrauchern ebenfalls eine zeitweise Verknappung von kleinen Gebinden. Um einer Verknappung von Desinfektionsmitteln zu begegnen, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 4. März 2020 eine bis zum 31. August 2020 befristete Allgemeinverfügung nach Artikel 55 der Biozid-Verordnung bekannt gegeben. Danach wird die Herstellung und Abgabe isopropanolhaltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion durch Apotheken ermöglicht. Das BMG steht derzeit mit den Verbänden der chemischen Industrie und des Chemiekalienhandels in Kontakt, um Fragen der Qualität der Wirkstoffe zur Herstellung von Biozidprodukten und die Logistik der Wirkstofflieferung an die Apotheken zu klären.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) teilt auf Ihrer Homepage mit:
Die Auslieferung von medizinischer Schutzausrüstung hat am 20. März begonnen. Die Materialien für die ambulante medizinische Versorgung werden von einem privaten Logistikunternehmen direkt an die 17 Kassenärztlichen Vereinigung (KVen) geliefert, die diese dann vor Ort an Praxen verteilen. Die Praxen müssen sich dazu nicht vorab an ihre KV wenden.
Die Bundesregierung hat verschiedene Medizingüter zur Bewältigung der Coronakrise eingekauft. Das dazu aufgelegte Programm dient dazu, insbesondere Schutzausrüstung zentral zu beschaffen. Mit den Materialen sollen vor allem Krankenhäuser, Arztpraxen, Gesundheitsämter und Pflegeeinrichtungen ausgestattet werden. Wir empfehlen Ihnen sich mit Ihrer Anfrage an eine der 17 KV’en zu wenden.
Länder
Baden-Württemberg
Auch in Baden-Württemberg wird Schutzausrüstung bereits zentral beschafft und teilweise sogar unentgeltlich oder zum Selbstkostenpreis verteilt- auch an Heilmittelpraxen. Bitte melden Sie ihren Bedarf beim zuständen Landratsamt an. Nähere Informationen finden Sie unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/aktuelles-schutzausruestung/
Bayern
In den letzten Tagen wurden Persönliche Schutzausrüstungen angeliefert und an die Kreisverwaltungsbehörden verteilt. Von dort erfolgt die Weitergabe an die Bedarfsträger. Für Praxen gilt die Empfehlung, ihren Bedarf an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns zu melden, dort wird die Verteilung in Abstimmung mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erfolgen.
Da die Weitergabe an die Bedarfsträger vor Ort in der Zuständigkeit der jeweiligen Katastrophenschutzbehörde liegt, empfehlen wir Ihnen sich an die für Sie zustände Katastrophenschutzbehörde (Landratsämter und kreisfreie Städte als Kreisverwaltungsbehörden) zu wenden. Für weitere Informationen füge ich Ihnen die entsprechenden Informationen auf unserer Website bei: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/psa_bedarf.html
Berlin
Derzeit wird zentral durch die SenGPG die Beschaffung durchgeführt. Dafür wurden die Bedarfe des Landes Berlin (z.B.: von KH, KV, Laboren, Pflegeeinrichtungen, etc.) zentral erfasst und ausgeschrieben.
Brandenburg
Die weitere Verteilung der Schutzausrüstung an die Bedarfsstellen erfolgt durch die Landkreise und kreisfreien Städte. Konkrete Bedarfsmeldungen richten Sie bitte daher direkt an die zuständigen Stellen in den Kreisen und kreisfreien Städten, deren Erreichbarkeit Sie hier finden: https://service.brandenburg.de/lis/list.php?page=kommunen_p&__ariadne=14281
Bremen
Leider kann ich Ihnen nicht wirklich weiterhelfen; der Engpass an Desinfektionsschutzmitteln, Masken und Handschuhen ist ein europaweites Problem, da kann ich Ihnen leider keine Anlaufadresse nennen, bei der Sie zuverlässig bestellen können und beliefert werden.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Bremen schreibt: Wir sind uns der derzeitig schwierigen Lage bei der Beschaffung von Schutzausrüstung bewusst. Im Umgang mit dieser verweisen wir auf die Hinweise zur Mehrfachverwendung von Schutzausrüstung, die das Robert Koch Institut angesichts der aktuellen Engpässe veröffentlicht hat. Weiterhin wird empfohlen mit den üblichen Lieferanten in Kontakt zu bleiben, um zu erfahren, wann Schutzkleidung über diesen Weg wieder verfügbar ist.
Mecklenburg-Vorpommern
Bitte melden Sie ihre Bedarfe bei ihrem zuständigen Landkreis oder ihrer kreisfreien Stadt an. Die Landkreise und kreisfreien Städte erfassen die Bedarfe aller Bedarfsträger in ihrem Zuständigkeitsgebiet. Diese Erhebungen werden zusammengefasst an das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) weitergeleitet. Das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) als zentraler Dienstleister beschafft die entsprechende Schutzausstattung für das ganze Land.
Folgende Meldung vom 27.03.2020 findet sich auf den Seiten der Landesregierung dazu:https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Aktuell/?id=158881&processor=processor.sa.pressemitteilung
Nordrhein-Westfalen
Verweis auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – siehe Bund.
Rheinland-Pfalz
Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist ein zentrales Postfach schutzausruestung@lsjv.rlp.de eingerichtet, an das zunächst die Bedarfe gemeldet werden können. Hierbei ist es hilfreich, dass eine Differenzierung von aktuell kritischen Bedarfen und zeitunkritischen Bedarfen, deren Deckung durch eigene Anstrengung aber nicht zu erwarten ist, erfolgt und die Bedarfe möglichst differenziert und realistisch gemeldet werden.
Sachsen
Hierbei bitten wir um Beachtung, dass die Koordination der Verteilung an die sächsischen Ärzte und Zahnärzte ausschließlich über die KV bzw. KZV erfolgt.
Darüber hinaus empfehlen wir, auch Ihre neben den zentralen Beschaffungsstrukturen bestehenden üblichen Vertriebswege zur Beschaffung benötigter PSA regelmäßig zu kontaktieren. Gemäß neuester Information sollen Großhändler wieder über erste Liefermöglichkeiten verfügen.
Sobald die andauernden Bemühungen des Bundes und des Freistaates Sachsen zu weiteren Auslieferungen führen, werden wir dies jeweils unverzüglich veröffentlichen. Die Verbände und Standesvertretungen werden selbstverständlich unterrichtet.
In Bezug auf die Versorgung mit Desinfektionsmitteln haben die Bemühungen des Bundes und der Länder ebenfalls bereits Erfolge erzielt. Nach uns vorliegenden Informationen sind diese Produkte mittlerweile wieder zunehmend in unseren sächsischen Apotheken erhältlich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Aufgaben in erster Linie in der Organisation von Material und dem Aufbau einer vernünftigen Logistik bestehen. Aus diesem Grunde können Mails und Anrufe leider nicht so zeitnah beantwortet werden, wie Sie dies unter normalen Umständen zu Recht erwarten.
Auch wenn wir Ihnen nicht die konkreten Zusagen machen können, die Sie sich von dieser Antwort erhofft haben, möchten wir Ihnen für Ihren Einsatz zum Wohle der Patienten ganz herzlich danken. Wenn wir alle gemeinsam handeln, werden wir diese schwierige Situation auch gemeinsam meistern können.
Darüber hinaus können wir Ihnen im Nachgang für die Beschaffung folgende Firmen als Recherchehilfe benennen:
Desinfektionsmittel: Arevipharma Radebeul, info@officiis.de, roland.dusi@frunol-delicia.de, home@p-goetz.de
Schutzmasken: vanessavaske@peterkenkel.de – www.peterkenkel.de, www.lifeglobal.de
Schleswig – Holstein
Die schwierige Marktlage ist dem Ministerium bekannt. Auch staatliche Stellen (EU, Bund und Länder) sind aktiv, um Schutzausrüstung zu beschaffen. Die Verteilung erfolgt im Wesentlichen an Krankenhäuser und über die Kassenärztlichen Vereinigungen an in Praxen niedergelassene Ärzt*innen und Zahnärzt*innen; diese können sich bei Bedarf an die KVSH (hier ihre jeweilige Kreisstelle) bzw. KZVSH wenden. Das Land baut eine kleine strategische Reserve auf, die jedoch für den absoluten Notfall und zur Aufrechterhaltung der lebensnotwendigen Versorgungsstrukturen reserviert ist.
Viele Hersteller weiten ihre Produktion derzeit aus, so dass auch das Angebot sich sukzessive verbessern und Schutzausrüstung wieder verfügbar werden dürfte. Bis dahin gilt es, die therapeutischen Maßnahmen an die Hygieneanforderungen anzupassen oder, soweit dies nicht möglich ist, einzuschränken.
Thüringen
Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wir haben Sie zur Kenntnis genommen. Wir bemühen uns nach allen Kräften die Bedarfsanmeldungen aller Adressaten zu berücksichtigen. Soweit Sie oder Ihre Organisation für eine Lieferung vorgesehen sind, erhalten Sie über uns, Ihr Gesundheitsamt oder Ihren Verband eine entsprechende Meldung.
Stand: 26.03.2020
Deshalb haben wir den Bundesgesundheitsminister, alle Bundesländer und Landesgesundheitsämter mit diesem Schreiben angefragt und folgende Antworten erhalten:
Das Büro der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in Bremen gibt folgende Auskunft und verweist außerdem auf die Seite der KV Bremen.
„Die Beschaffung medizinischer Schutzausrüstungen wird derzeit zentral vom Bundesgesundheitsministerium übernommen. Diese werden dann an die Kassenärztlichen Vereinigungen verteilt und die Praxen von dort aus versorgt. Den Praxen wird zusätzlich empfohlen mit den üblichen Lieferanten in Kontakt zu bleiben, um zu erfahren, wann Schutzkleidung über diesen Weg wieder verfügbar ist.“
Das Robert Koch Institut hat, im Rahmen für die aktuelle Situation, Hinweise zur Mehrfachverwendung von Schutzausrüstung veröffentlicht.
Antwort aus Sachsen
Sehr geehrte Frau Remmert,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir wissen, dass Ihre Tätigkeit im Moment nicht einfach ist. Die Lage ist angespannt und stellt für alle eine bisher unbekannte Herausforderung dar.
Seien Sie versichert, dass Bund und Länder gemeinsam mit Hochdruck daran arbeiten, den dringend benötigten Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) kurzfristig zu beschaffen und den medizinischen Einrichtungen die benötigten Materialien zur Verfügung zu stellen. Bis dahin müssen wir Sie darum bitten, Ihr Möglichstes zur Aufrechterhaltung des Praxisbetriebs trotz Mängeln in der Versorgung mit PSA zu tun.
Die Bemühungen des Bundes und der Länder haben erste Erfolge erzielt, so dass voraussichtlich in der 13. KW mit der Auslieferung vom Bund erworbener PSA begonnen werden kann. Hierbei bitten wir um Beachtung, dass die Koordination der Verteilung an die sächsischen Ärzte und Zahnärzte ausschließlich über die KV bzw. KZV erfolgt.
Darüber hinaus empfehlen wir, auch Ihre neben den zentralen Beschaffungsstrukturen bestehenden üblichen Vertriebswege zur Beschaffung benötigter PSA regelmäßig zu kontaktieren. Gemäß neuester Informationen sollen Großhändler wieder über erste Liefermöglichkeiten verfügen.
Sobald die andauernden Bemühungen des Bundes und des Freistaates Sachsen zu weiteren Auslieferungen führen, werden wir dies jeweils unverzüglich veröffentlichen. Die Verbände und Standesvertretungen werden selbstverständlich unterrichtet.
In Bezug auf die Versorgung mit Desinfektionsmitteln haben die Bemühungen des Bundes und der Länder ebenfalls bereits Erfolge erzielt. Nach uns vorliegenden Informationen sind diese Produkte mittlerweile wieder zunehmend in unseren sächsischen Apotheken erhältlich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Aufgaben in erster Linie in der Organisation von Material und dem Aufbau einer vernünftigen Logistik bestehen. Aus diesem Grunde können Mails und Anrufe leider nicht so zeitnah beantwortet werden, wie Sie dies unter normalen Umständen zu Recht erwarten.
Auch wenn wir Ihnen nicht die konkreten Zusagen machen können, die Sie sich von dieser Antwort erhofft haben, möchten wir Ihnen für Ihren Einsatz zum Wohle der Patienten ganz herzlich danken. Wenn wir alle gemeinsam handeln, werden wir diese schwierige Situation auch gemeinsam meistern können.
Darüber hinaus können wir Ihnen im Nachgang für die Beschaffung folgende Firmen als Recherchehilfe benennen:
Desinfektionsmittel: Arevipharma Radebeul, info@officiis.de, roland.dusi@frunol-delicia.de
Schutzmasken: vanessavaske@peterkenkel.de – www.peterkenkel.de, www.lifeglobal.de
Ggf. helfen Ihnen zudem unsere FAQ´s unter https://www.coronavirus.sachsen.de/download/FAQ_Stand2020-03-22_4.pdf weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen C. Vogels
Referent
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT
Abteilung 2 | Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz
Albertstraße 10 | 01097 Dresden
corona@sms.sachsen.de | www.sms.sachsen.de