Pflicht für alle bis zum 31.12.2021
Meldung der Mitarbeitenden
Die erste Meldung Ihrer Mitarbeitenden in der Therapie (angestellte und auch Freie Mitarbeitende) an die für Sie zuständige ARGE muss spätestens zum 31.12.2021 erfolgen.
Angeben müssen Sie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Initialen, mit denen ihre Mitarbeitenden die abgegebene Leistung auf der Verordnung kennzeichnen, der Umfang der vereinbarten Arbeitszeit und der örtliche Tätigkeitsschwerpunkt (Praxis, Hausbesuch, Einrichtung).
Im Rahmenvertrag § 3 (5) heißt es dazu wörtlich: „Die Qualifikation der Leistungserbringer, mit Ausnahme der zugelassenen Leistungserbringer, deren Vor- und Nachnamen, deren Initialen, sowie das Geburtsdatum, die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit in Stunden und den Ort der schwerpunktmäßigen Tätigkeit (Praxis, Hausbesuch oder Behandlung in einer Einrichtung nach § 11 Absatz 2 der HeilM-RL bzw. § 9 Absatz 2 der HeilM-RL ZÄ (tagesstrukturierende Einrichtung) hat der zugelassene Leistungserbringer der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V mindestens einmal im Jahr, spätestens zum Ende eines Kalenderjahres, unaufgefordert nachzuweisen. Die erste Meldung nach diesem Vertrag muss für alle Leistungserbringer spätestens zum 31.12.2021 erfolgt sein.“
Vertragsanerkenntnis
Auch langjährige Praxisinhaber*innen müssen den seit dem 16.03.2021 gültigen, per Schiedsverfahren festgesetzten Rahmenvertrag anerkennen! Er ist Grundlage für die Möglichkeit, Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen. Die Anerkennung ist vollständig unabhängig davon, dass LOGO Deutschland gegen einige Punkte des Vertrags Klage vor dem Sozialgericht Berlin-Brandenburg erhoben hat.
Beitragswahl 2022
Unter https://logo-deutschland.de.w01c0ebe.kasserver.com.w01c0ebe.kasserver.com/wp-content/uploads/2021/10/Beitragsordnung.pdf finden Sie die am 18. September 2021 auf der diesjährigen Mitgliederversammlung verabschiedete Beitragsordnung. Diese tritt am 01.01.2022 in Kraft. Wir bitten um Rücksendung der Beitragswahl per Mail oder Fax, sofern noch nicht erfolgt.