PROTESTE ERFOLGREICH
Die massiven, bundesweiten Proteste gegen das neue IfSG haben Wirkung gezeigt: Eine erneute Änderung wurde in Aussicht gestellt, das BMG will zeitnah offiziell informieren.
Begleitpersonen sind demnach von der Testpflicht ausgenommen, Patient*innen mussten laut IfSG ohnehin nicht getestet werden.
Für Mitarbeitende im Gesundheitswesen soll die Testpflicht auf 2x / Woche begrenzt werden. Kürzere Intervalle, sofern ausreichend Tests vorhanden sind, sind natürlich möglich und u.U. auch sinnvoll.
Bitte beachten Sie in all dem Chaos, dass dennoch regional verschärfende Regelungen möglich sind, insbesondere dort, wo die Zahlen der Infizierten durch die Decke gehen.