Rettungsschirm – Informationen zur Antragstellung
Unter https://www.zulassung-heilmittel.de/rettungsschirm.html erhalten Sie alle Informationen zum Rettungsschirm und der Antragstellung. Die ARGEn bitten darum, nach Möglichkeit von telefonischen Rückfragen oder Fragen per E-Mail abzusehen, da ein erhöhtes Nachfrageaufkommen längere Bearbeitungszeiten zur Folge habe.
Ein verbindlicher Antrag steht erst ab 20.05.2020 zur Verfügung; die Berechnung der Ausgleichszahlung erfolgt nach der Rechtsverordnung vom 04.05.2020 – wir haben bisher keine Rückmeldung aus dem BMG zu unserem Schreiben von Montag erhalten, in dem wir auf die Notwendigkeit einer Mindestauszahlungssumme für alle Praxen, analog zu den Neugründungen bis 30.04.2020, hingewiesen haben.