Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund wird untersagt. Triftige Gründe sind u.a. der Besuch Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho-und Physiotherapeuten ).
Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund wird untersagt. Triftige Gründe sind u.a. der Besuch Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho-und Physiotherapeuten ).