Im Erlass heißt es: Tätigkeiten der Gesundheits- und Heilberufe mit enger persönlicher Nähe zum Patienten sind insoweit gestattet, sofern sie medizinisch akut geboten sind.
Der aktuelle Erlass für Schleswig-Holstein ist noch nicht online, in der Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein vom 22.03.2020 heißt es jedoch: Medizinisch notwendige Behandlungen sollten weiter möglich bleiben.