Termin der Verbände im BMG
Aufgrund der Zeitknappheit im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) am 16.01.2019 hatte Der Parlamentarische Staatssekretär Herr Dr. Thomas Gebhart alle Berufsverbände vorab ins Bundesministerium für Gesundheit eingeladen, um diesen in zwei Stunden Zeit zu einer ausführlichen Stellungnahme zu geben. Dr. Gebhart führte in einer sehr ruhigen Art, sehr sachlich und wertschätzend durch den Termin.
Hier das Wichtigste aus dem Gespräch:
Bundesweite Preise: Diese wird es erst am 1.5. geben – der Termin 1.4. ist zeitlich nicht einzuhalten, da noch eine 2. Und 3. Lesung erfolgen wird. Den genauen Berechnungsweg sollen die Verbände mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln. Die AOK hat das Volumen der Mehrausgaben auf das Doppelte von dem beziffert, was das BMG selbst berechnet hat. LOGO Deutschland hat auch bereits gerechnet und wird mit diesen Daten auf das BMG zugehen, wenn möglich, gemeinsam mit den anderen Verbänden.
Regionale Preise: Diese können ausgehandelt werden, das Bundespreisniveau darf dabei aber nicht unterschritten werden.
Schiedsstellen: Damit es in Zukunft keine Verzögerungen gibt, ist eine Schiedsstelle mit fester Besetzung geplant. Dieses Vorhaben wurde von allen Verbänden gelobt. Da dies jedoch teurer wird – bisher wurden die Kosten paritätisch aufgeteilt – bat Diethild Remmert das BMG darum, einen Verteilerschlüssel vorzugeben, der sich an der Finanzkraft der jeweiligen verhandelden Parteien orientiere. Die anwesenden Verbände stimmten dem zu und das BMG will dieses Anliegen mitnehmen.
Barrierefreiheit: Im Änderungsantrag ist eine Barrierefreiheit vorgesehen. Nicht nur LOGO Deutschland sieht das kritisch und befürchtet Probleme für die bestehenden Praxen. Laut BMG sei ein Bestandsschutz für Praxen vorgesehen. Diethild Remmert benannte die Notwendigkeit, auch Praxisübergaben mit einzubeziehen, denn Umzüge sind an sich schon teuer und aufwendig, wenn denn überhaupt entsprechende Räume zu finden sind, von der höheren Miete ist erst gar nicht zu sprechen. Der Geschäftsführer der SHV, Heine Esser, sagte dazu, das sei möglicherweise auch nicht ausreichend und benannte den Unterschied zwischen Barrierefreiheit und Behindertengerecht. Das BMG will das Thema nochmal prüfen.
Telematik: Dr. Gebhart sagte ganz klar, Heilmittelerbringer seien erst im zweiten Schritt mit dran. Perspektivisch sollen alle einen Zugang erhalten. Therapeut*innen können weiterhin auf die Stammdaten der E-Karte zurückgreifen, auch wenn im Oktober 2019 die Notfalldaten und ein Medi-Plan hinzukommen.
Zuzahlung: LOGO Deutschland hat in seiner Stellungnahme angemerkt, dass dieses wichtige Thema mit einbezogen werden solle. Dazu das BMG: Das wird im TSVG kein Thema sein, man könne das aber im Rahmen der anstehenden Entbürokratisierung angehen. Zuzahlungen seien ja in anderen Bereichen ein Thema, z. B. in Apotheken. Dagegen argumentierte die LD-Vorsitzende genau mit diesem Beispiel: Ein Medikament gibt es nur, wenn der Eigenanteil auch entrichtet wird. Zudem hat eine Apotheke bereits ein Kassensystem, das besteht bei den Therapeuten nicht oder nur deshalb. Bei uns heißt es: Zuerst die Leistung, dann die Rechnung, ggf. eine Mahnung, dann die Rechnungsstellung an die Krankenkasse, die sich das Geld wiederum vom Patienten holt. Sollte der Eigenanteil vorab eingezogen und gezahlt worden sein, hat der Patient Anspruch auf Rückzahlung, wenn nicht alle Termine wahrgenommen wurden. Das war im BMG nicht klar, änderte aber an der Aussage nichts.

Von links nach rechts: Marion Malzahn, dba; Volker Pfersich, vdp; Christine Donner, BED; Frauke Kern, dbl; vorn: Uta Köpke, vdd; Ute Rebschläger; IFK; Dr. Thomas Gebhardt; @Volker Gerrlich, dbs; Andreas Pfeiffer, dve; Annett Biedermann, Podo; Thomas Etzmuß; VT; Marcus Troidl, VDB Physiotherapieverband; Diethild Remmert, LOGO Deutschland; Manfred Herbst, vdls; Heinz Kellermann, VPT. Es fehlt Andrea Rädlein, ZVK.