Test- und Maskenpflicht – auch für Geimpfte und Genesene?
- Angebot von Selbsttests für Mitarbeitende:
Die Arbeitsschutzverordnung wurde bis zum 10.09.2021 verlängert. Genaue Infos lesen Sie unter - Es besteht somit weiterhin die Verpflichtung, 2-mal wöchentlich ein Selbsttest zur Verfügung zu stellen. Ob dieses Angebot von geimpften und genesenen Mitarbeitenden angenommen wird, obliegt ihnen selbst, außer, es besteht in der Coronaschutzverordnung des Kreises, in dem sich die Praxis befindet, auch eine Testpflicht für diese Personengruppe.
- Eine Maskenpflicht für Therapeut*innen besteht weiter, für Patient*innen je nach Länderregelung.
- Denken Sie daran, dass grundsätzlich die Vorgaben der BGW zu beachten sind…
- Heime und Einrichtungen haben Hausrecht: Wenn dort eine Testung verlangt wird, ist dem Folge zu leisten, unabhängig davon, was ansonsten an präventiven Maßnahmen durch Regelungen von Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen verlangt wird.