Wichtig!
Vertragsanerkennung bis zum 15.09.2021
Die Anerkennung des durch die Schiedsstelle festgesetzten Rahmenvertrags muss bis zum 15.09. erfolgen. Danach wäre eine erneute Zulassung Ihrer bestehenden Praxis erforderlich. Die Bedingungen haben sich nicht groß verändert: 20 qm für den ersten und je 12 qm für weitere Therapieräume. Die Anerkennung kann über die jeweilige ARGE erfolgen. Die richtige finden Sie unter https://www.zulassung-heilmittel.de/ Folgen Sie der Menüführung, hier ist das entsprechende Formular (Anlage 6 zum Vertrag) hinterlegt. Wer die Praxis im Zuständigkeitsbereich des vdek hat (siehe Website oben) kann – nach erfolgter Registrierung – die Anerkenntniserklärung online abgeben.