Diese Woche veröffentlichte das
Bundesministerium für Gesundheit den Entwurf eines Gesetzes zur
digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), wieder mit
ambitionierten Terminen. Schon ab dem 30.09.2021 sollen die
Voraussetzungen zur Videotherapie im noch zu schließenden Rahmenvertrag
geregelt werden. Wir haben die anderen Verbände darauf angesprochen,
dass LOGO Deutschland bereits jetzt einen entsprechenden Vermerk setzen
will. Aber das geplante Gesetz regelt mehr.
Es sollen
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alle
Heilmittelerbringenden (nicht nur die der Physiotherapie, wie in einem
früheren Entwurf vorgesehen) an die Telematikinfrastruktur
angeschlossen werden
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Videobehandlungen
in die Versorgung aufgenommen werden
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elektronische
Verordnungen eingeführt werden
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eine
Vergütung von therapiebegleitenden digitalen Gesundheitsanwendungen
geregelt werden
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Maßnahmen
für sichere Verfahren für den elektronischen Austausch von
medizinischen Daten (Text, Dateien, Ton, Bild oder als Konferenz)
ermöglicht werden.
Anschluss an die Telematikinfrastruktur
Die Gesellschaft für Telematik
(gematik) schafft bis zum 01.01.2024 die Voraussetzungen, damit
Heilmittelerbringer die Telematikinfrastruktur nutzen und ihre
Zugriffsrechte ausüben können (ab 01.06.2026 verpflichtend). Zu diesem
Zwecke sind bis zum 30.06.2021 elektronische Heilberufsausweise
zur Verfügung zu stellen. Ab dem 01.07.2024 werden die
Ausstattungs- und Betriebskosten zur Teilnahme erstattet.
Videobehandlungen
Bis zum 30.09.2021 sollen die
Voraussetzungen (Indikationsschlüssel) und die technischen Verfahren
für die Leistungserbringung als Videobehandlung im Rahmenvertrag
geregelt werden.
Elektronische Verordnung
Bis 01.07.2026 erfolgt die
Umstellung auf eine elektronische Verordnung. Papiergebundene
Verordnungen sind dann nur noch im Ausnahmefall möglich.
Digitale Gesundheitsanwendungen (z.B. medizinische Apps)
Die therapiebegleitende Arbeit mit
digitalen Gesundheitsanwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte für die Logopädie freigegeben werden, werden den
Leistungserbringenden vergütet.
Elektronischer interdisziplinärer Austausch
Bis 01.09.2023 soll die gematik
erforderliche Maßnahmen durchführen, damit der sichere interdisziplinäre
Austausch von medizinischen Daten in Form von Text, Dateien, Ton und
Bild erfolgen kann. Auch Konferenzen mit mehr als zwei Beteiligten
sollen ermöglicht werden.
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