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AK-Berufsgesetz-Meldung

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz finden am 22.3.2026 die Landtagswahlen statt. Der Arbeitskreis Berufsgesetz Logopädie/Sprachtherapie wandte sich mit seinen Wahlprüfsteinen an die demokratischen Parteien, um deren Haltung zur Vollakademisierung der Logopädie/Sprachtherapie zu erfragen. Seit 2016 fordert der AK die hochschulische Ausbildung der Logopädie/Sprachtherapie als Regelausbildung und ein einheitliches Berufsgesetz für alle Behandlergruppen in der Logopädie/Sprachtherapie. Eine neues Berufsgesetz mit einem hochschulischen Heilberuf in der Stimm-, Sprech- Sprach- und Schlucktherapie, dass das Logopädengesetz von 1980 ablöst, ist überfällig.

Aus den Antworten wird auch deutlich, dass die Parteien in Rheinland-Pfalz auf die Intitiative des Bundes warten, ein neues Berufsgesetz auf den Weg zu bringen, und trotz der erkannten Dringlichkeit keine Bundesratsinitiative in Erwägung ziehen, um den stockenden Prozess in Gang zu bringen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die CDU und die Die Linke RLP befürworten die Vollakademisierung des Bereichs Logopädie/Sprachtherapie:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:“Wir sprechen uns klar für die hochschulische Ausbildung als Regelform der Logopädie aus.“

„Die Linke RLP unterstützt die Forderung nach einer primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung ausdrücklich.“

Die CDU Rheinland-Pfalz steht einer primärqualifizierenden hochschulischen Ausbildung grundsätzlich positiv gegenüber. Die Akademisierung trägt der Realität in der Versorgung Rechnung, stärkt die Evidenzbasierung und erhöht die Attraktivität des Berufs.“

Die SPD befürwortet unter Verweis auf den Wissenschaftsrat eine Teilakademisierung: Neben der hochschulischen Qualifizierung soll daher auch die berufsfachschulische Ausbildung weiterhin bestehen bleiben, damit auch Menschen ohne Hochschulzugangsberechtigung einen Zugang zu Pflege- und Therapiebrufen erhalten können“. Die SPD ignoriert dabei die bereits bestehende Akademisierungsquote der Behandler:innen, die in der Versorgung tätig sind, von über 50%, auch in Rheinland-Pfalz. Unter diesen Bedingungen eine Teilakademisierung in einem neuen Berufsgesetz festlegen zu wollen hieße, den Status QUO festzuschreiben und dem Beruf die professionelle und wissenschaftliche Weiterentwicklung zu versagen.

Andere demokratische Parteien haben keine Stellung zu den Wahlprüfsteinen bezogen.

Hier die Beantwortung der Wahlprüfsteine der genannten Parteien: (externe Links)