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Berufspolitik

Alles Blanko oder was?

Alle Informationen zum Thema Blankoverordnung, den Chancen, die in der Umsetzung liegen und warum ein gewünschter zukünftiger Direktzugang die Blankoverordnung nicht überflüssig macht.

Mythen und Fakten.

Wer sagt, dass es in der Logopädie bereits „so etwas wie eine Blankoverordnung“ gibt, meint damit, dass wir – im Gegensatz zur Physio- und Ergotherapie – die Therapiemethode frei wählen können.

Als Besonderheit gibt es zudem in unserem Heilmittelbereich schon seit langem Diagnostikpositionen, während in den anderen Heilmittelbereichen eine Diagnostikposition zu Beginn der Therapie erst mit der Umsetzung der Blankoverordnung Einzug gehalten hat.

Folgt man der Argumentation zur „Quasi-Blankoverordnung“, wäre eine Umsetzung in der Logopädie lediglich eine Entbürokratisierungs-maßnahme. Das ist jedoch zu kurz gedacht.

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Miriam Suika
Kaiserstraße 72
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Mehr therapeutische Freiheit? Ja!

Die Blankoverordnung umsetzen bedeutet mehr therapeutische Freiheit und weniger Pflichten, was die formalen Voraussetzungen zur Abrechnung betrifft.

Mit der Blankoverordnung sind Heilmittelpraxen in der Lage, eine passgenaue Therapie abzugeben. Das erfordert ein Umdenken in der Planung, schafft aber gleichzeitig Chancen zur Kompensation von unvermeidbaren Ausfällen auf Seiten der Patientinnen und Patienten.

Heilmittelpraxen in der Ergo- und Physiotherapie, die bereits jetzt eine Blankoverordnung entgegennehmen können, erhalten diese im wahrsten Sinne des Wortes: Erfasst sind lediglich die Patientendaten, die Daten der verordnenden ärztlichen Praxis, das Ausstellungsdatum, eine ärztliche Diagnose und eine (in den jeweiligen Verträgen vereinbarte) Diagnosegruppe.

Auch in der Logopädie könnten Praxen 16 Wochen lang eine eigene Entscheidung treffen, über
• das Heilmittel (Stimm-, Sprech-, Sprach- und/oder Schlucktherapie),
• die Therapiezeit und einem Wechsel der Zeiten,
• mit welcher Frequenz oder mit wechselnden Frequenzen,
• ob eine Doppelbehandlung stattfinden soll oder nicht,
• ob Einzel- oder Gruppentherapie oder ein Wechsel stattfinden soll,
wenn es denn zur Umsetzung käme!

Entbürokratisierung? Ja!

Entbürokratisierung ist dringend notwendig. Alle ambulanten Praxen können von mehr oder weniger leidvollen Erfahrungen von erforderlichen Verordnungsänderungen berichten:

Mal fehlt das Änderungsdatum, mal die ärztliche Unterschrift, und mal wurde das Änderungserfordernis gar nicht verstanden und es werden zusätzliche Telefonate geführt.

Die vertraglich vereinbarten Faxänderungen werden in einigen Regionen und von manchen Arztpraxen aus Datenschutzgründen schon abgelehnt. In einem solchen Fall fährt die Heilmittelpraxis selbst los oder nimmt die Patienten in die Pflicht – mit fraglichem Erfolg. Zudem belastet es das Verhältnis zwischen ärztlichen und therapeutischen Praxen und den betroffenen Patientinnen und Patienten.

Mit der Blankoverordnung gäbe es keine lästigen Verordnungsänderungen mehr und den teils kreativen Absetzungen mancher Krankenkassen wäre ein Riegel vorgeschoben.

Die Logopädie darf nicht abgehängt werden. Noch ist LD der einzige maßgebliche Verband, der sich deutlich FÜR eine Blankoverordnung ausspricht. Einen entsprechenden Vertrag müssen jedoch alle maßgeblichen Verbände mit dem GKV-Spitzenverband schließen.

In diesem Podcast (externer Link) äußert sich LD-Vorsitzende Diethild Remmert zum Thema Blankoverordnung.

 

Mehr Geld für mehr Verantwortung? Ja!

Für den besonderen Aufwand, insbesondere für die Steuerung des Ablaufs der Versorgung sowie der Sicherung der Versorgungsqualität, wurde in der Ergotherapie eine sehr hohe zweistellige Pauschale verhandelt, die je Blankoverordnung abgerechnet werden kann.

Keine Regressgefahr durch Ampelsystem

Anders als bei verordnenden Ärztinnen und Ärzten kann es in Heilmittelpraxen nicht zu überraschenden Regressen kommen. Das vom Bundesverband für Ergotherapeut:innen Deutschland e.V. (BED) erdachte Ampelsystem schützt davor. Die Anzahl der Einheiten wurden abhängig von der Diagnosegruppe festgelegt und bieten den Heilmittelpraxen ein transparentes und überschaubares Sicherungssystem.

Zitat GKV-Spitzenverband: Wichtig zu betonen ist hierbei, dass die im Ampelsystem vereinbarten Behandlungsmengen die Versorgung mindestens im gleichen Umfang wie bisher abbilden.

Konkret werden Zeitintervalle von je 15 Minuten berechnet. Befindet sich die Gesamtdauer einer Therapie innerhalb der grünen oder der gelben Ampelphase, wird die Therapie ohne Wenn und Aber bezahlt. Erst, wenn mehr Einheiten abgerechnet werden (rote Phase), wird der Kostenträger diese zusätzlichen Zeitintervalle um 9 Prozent kürzen.

Julius Lehmann, Leiter der Abteilung ´Veranlasste Leistungen` der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bewertet in einem UP-Podcast (externer Link) aus 2025 das Ampelsystem, welches die Wirtschaftlichkeit im Heilmittelbereich regelt. Für ihn hat die Blankoverordnung auch deshalb das Potenzial zur Regelversorgung.

Besonderheiten: LFB und BVB

Der GKV-Spitzenverband hat eine informative Seite zum Thema Blankoverordnung in der Ergotherapie erstellt.

Zitat: Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Regelungen des Ampelsystems für Versicherte mit einem langfristigen Heilmittelbedarf sowie für Verordnungen des besonderen Verordnungsbedarfes keine Anwendung finden.

In der Ergo- und Physiotherapie ist die Blankoverordnung bereits auf Erfolgskurs. Lässt die Logopädie diese Chance aus, um auf einen Direktzugang zu warten, verschenkt sie ohne Not einen Schritt zu mehr Autonomie und Anerkennung unserer Profession.

Direktzugang anstatt Blankoverordnung?

Bis zum Direktzugang ist es noch ein weiter Weg! Das hat strukturelle Gründe.

Ohne Umsetzung der Möglichkeiten, die die Blankoverordnung bietet, verschenken wir nicht nur einen wichtigen Schritt in Richtung Autonomie und Anerkennung unserer Kompetenzen, sondern verpassen auch eine unfassbar einfache und risikolose Möglichkeit zur Annäherung an das Thema „Wirtschaftliche Verantwortung“.

Zur Historie des Vorhabens - erforderliche Änderungen in §125a des SGB V.

  • Ab 2011 gibt es vereinzelt Pilotprojekte in der Physiotherapie, mit bestimmten Indikationen, mit einzelnen Kassen.
  • 2017 wird die Blankoverordnung als Modellvorhaben im Gesetz verankert (HHVG) und LD entwickelt ein Modell zur Umsetzung. Dieses Modell wird allen Krankenkassenverbänden vorgelegt, zu einer Umsetzung kommt es jedoch nicht.
  • 2019 wird die Blankoverordnung mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in die Regelversorgung überführt und in der Heilmittelrichtlinie verankert. Da zuerst die bundesweiten Vertragsverhandlungen anstehen, die 2020 durch das Veto von LD in einem Schiedsverfahren münden, kommt es nicht zu einem Austausch. Zudem sprechen sich die anderen Verbände bereits zu diesem Zeitpunkt gegen die Blankoverordnung aus.
  • 2022 wird leider die gesetzliche Frist zur Umsetzung gestrichen. Die Blankoverordnung muss nun von allen maßgeblichen Verbänden gewollt sein.
  • 2025 ist dies im Bereich der Logopädie noch nicht der Fall. Aktuell ist LD der einzige maßgebliche Verband, der sich deutlich für eine Blankoverordnung ausspricht.