Wer kann Mitglied bei LOGO Deutschland werden?

Mitglied im Verein können voll geschäftsfähige, natürliche und juristische Personen
sowie rechtsfähige Personenvereinigungen werden

a. Ordentliches Mitglied: natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige
Personenvereinigungen mit einer GKV-Zulassung im Heilmittelbereich Stimm-,
Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie freie Mitarbeiter*innen und
Betreiber*innen von Privatpraxen im Heilmittelbereich Stimm-, Sprech-,
Sprach- und Schlucktherapie.

b. Fördermitglied: angestellte und nichttätige Therapeut*innen im
Heilmittelbereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und/oder Schlucktherapie,
Schüler*innen und Student*innen von Berufen, die nach dem Abschluss im
Bereich der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (teil-)
zulassungsfähig sind.

c. Unterstützendes Mitglied: Personen, die nicht Angehörige der vom Verein
vertretenen Berufsgruppe sind

Das Formular bitte runterladen per PC ausfüllen, speichern, digital Unterschreiben oder zum Unterschreiben ausdrucken. Ohne eine erkennbare Unterschrift ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich. Anschließend als Scann an info@logo-deutschland.de senden.

 

Mitgliedsbeitrag ab 2022

Ab Januar 2022 tritt eine neue Beitragsordnung in Kraft. Alle Informationen dazu finden Sie unter dem Link. Grundsätzlich bleibt die Möglichkeit der jährlichen/ halbjährlichen (+3% pro Halbjahr)/viertieljährlichen (+5% pro Quartal) Zahlungsweise gegeben. Die Beitragshöhe der ersten Spalte ist der Mindestbeitrag je nach Beitragsart. Die Spalten nach links sind Wahlbeiträge, Sie entscheiden selbst über die Höhe des Beitrages in der entsprechenden Beitragsklasse. Die Beitragsklasse “Neugründung” zählt nur für das laufende Jahr in dem Sie die Kassenzulassung erhalten haben. Als Beleg der Neugründung ist die Einsendung der Kassenzulassung (Schreiben der ARGE-Zulassung) erforderlich.

 

Datenschutz

Mit Absenden des Mitgliedsantrages erkennen Sie die Satzung, Datenschutzerklärung und Beitragsordnung an!