Die Ergotherapie macht uns gerade vor, wie die Blankoverordnung umgesetzt werden kann. Was zu hören ist, klingt erstmal vielversprechend. Auch wir sehen die Blankoverordnung als Chance für:
- mehr Eigenverantwortung
- weniger Bürokratie*
- mehr Flexibilität
- mehr Augenhöhe
- bessere Nutzung von Praxisressourcen
- individuelle Patienten-Versorgung

Die Blankoverordnung in der Regelversorgung – das ist machbar und wäre ein wichtiger, bereits gesetzlich verankerter Schritt, den wir gern gehen würden. Unverständlicherweise will die Mehrzahl der logopädischen Verbände – anstatt die Chance der Blankoverordnung zu ergreifen – lieber den Direktzugang.
Warum hierzu laut einem kürzlich veröffentlichten Zukunftspapier des dbl der „Erlaubnis zum Direktzugang … bei Bedarf bis zur Vereinheitlichung der Ausbildung eine verpflichtende Fort- oder Weiterbildung mit anschließendem Kompetenznachweis“ vorausgeschickt werden soll, haben wir allerdings (noch) nicht verstanden.
Unsere Idee:
Die Blankoverordnung endlich etablieren und einen Direktzugang erproben!
*konkret: Keine Änderungen bezüglich Heilmittel und Zeit. Kein Einvernehmen/keine Rücksprachen mit der Arztpraxis, freie Auswahl von Frequenz, Einzel- oder Gruppentherapie; Doppelbehandlungen ohne explizite Verordnung, keine Änderung von Diagnosegruppen…