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TI‑Pauschalen – Ungleichbehandlung

Im GKV‑Antragsportal werden derzeit TI‑Pauschalen ausgewiesen, die nicht den ab dem 01.01.2026 geltenden Beträgen in der Physiotherapie entsprechen.

Die TI‑Finanzierungsvereinbarung sieht einen dynamischen, jährlich zu erhöhenden Kostenausgleich vor. Ab dem 01.01.2026 gelten daher eine Grundpauschale von 213,75 Euro sowie ein eHbA‑Zuschlag von 7,99 Euro monatlich, aktuell jedoch nur für die Physiotherapie. Die im Portal angezeigten Beträge für die anderen Heilmittelbereiche liegen insgesamt um gut acht Euro pro Monat unter den vorgenannten Beträgen. Auch 2025 lagen die Beträge unter denen der Physiotherapie.

Unterschiedliche Erstattungsbeträge in der TI-Anbindung im Heilmittelbereich sind nicht akzeptabel und auch nicht zu begründen. Daher haben wir die anderen Heilmittelverbände informiert und gemeinsam den GKV‑Spitzenverband angeschrieben. Auch das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits Kenntnis von der Sachlage.

Wenn deine Praxis bereits TI-angeschlossen ist oder du zeitnah einen Anschluss planst: Stelle fristwahrend (bis zum Ende des auf den TI‑Anschluss folgenden Quartals) den Antrag auf Kostenerstattung. Sobald der Buchungsbeleg im Portal unter dem Reiter „Abrechnungen“ vorliegt, kannst du die Korrektur der Pauschalen einfordern. Wir stellen Mitgliedern ein Musterschreiben zur Verfügung! Schreibe dafür eine Mail mit deiner Mitgliedsnummer an mitgliederanfragen@logo-deutschland.de

 

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