Der letzte Verhandlungstag verlief in einer konstruktiven und lösungsorientierten Atmosphäre, wie man den beiden Verhandlerinnen Vorsitzender Diethild Remmert und LD-Justitiarin Britta Berbrich ansehen kann.
Die Inhalte wurden maßgeblich von LD vorangetrieben: Die Vertragsanpassungen haben wir mit klaren fachlichen Impulsen und konkreten Lösungsvorschlägen entscheidend gestaltet.
Auf dieser Grundlage konnten sämtliche aussichtsreichen Klagepunkte der Klage vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg berücksichtigt werden.
Entsprechend wird die Klage zurückgenommen.Besonders hervorzuheben ist der Wegfall der 40-Euro-Bearbeitungsgebühr bei heilbaren Absetzungen.
Über die volle Punktzahl für Online-Fortbildungen, die Fortbildungen in Präsenz gleichgestellt sind, haben wir bereits berichtet. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum ab 2020.
Einzelne aus der Mitgliedschaft gewünschte Punkte – wie z.B. Gruppentherapie im zahnärztlichen Bereich – sind aus gesetzlicher oder regulatorischer Sicht im Vertrag nicht umsetzbar und konnten daher nicht Bestandteil der Vereinbarung werden.
Aktuell werden die erforderlichen Formalitäten zur Umsetzung der Vertragsanpassungen abgeschlossen. Ein Inkrafttreten ist – vorbehaltlich dieser Schritte – zum 1. Mai vorgesehen. Mit den nun vereinbarten Regelungen gehen wir davon aus, dass künftig eine klare und einheitliche Vertragsauslegung gilt und unberechtigte, Absetzungen durch Krankenkassen deutlich reduziert werden.
