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Geplante GLS-Bindung gefährdet die Heilmittelversorgung

Der Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) sieht vor, die Vergütung im Heilmittelbereich wieder an die Grundlohnsumme zu binden. Für die Versorgung mit Heilmitteln hätte das erhebliche Folgen: längere Wartezeiten, schließende Praxen, weniger Versorgung.

Hintergrund

Die Vergütung im Heilmittelbereich war bis 2019 an die sogenannte Grundlohnsumme (GLS) gekoppelt – also an die Summe der beitragspflichtigen Einkommen aller gesetzlich Versicherten. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde diese Kopplung 2019 bewusst dauerhaft aufgehoben, da sie die tatsächliche Kostenentwicklung in den Praxen nicht abbildet und über Jahre zu einer massiven Unterfinanzierung geführt hatte. An ihre Stelle traten Kostenparameter, die Gehaltssteigerungen sowie steigende Sach- und Mietkosten berücksichtigen.

Folgen für Patientinnen und Patienten

Bleiben die Vergütungen dauerhaft unter dem tatsächlichen Kostenanstieg, geraten die Praxen wirtschaftlich unter Druck – und damit die Versorgung der Menschen, die auf Therapie angewiesen sind:

  • Die Heilmittelberufe werden weiter unattraktiver, der Fachkräftemangel verschärft sich.
  • Können Gehälter nicht angepasst werden, wandern noch mehr Therapeutinnen und Therapeuten aus ihren Berufen ab.
  • Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz verlängern sich, Praxen schließen.

Kinder ohne rechtzeitige Therapie tragen langfristig die Folgekosten in Bildungs- und Entwicklungsbereiche. Erwachsene Patientinnen und Patienten generieren Folgekosten durch vermehrte Pflege und vermeidbare Reha- und Krankenhausaufenthalte.

Die demographische Entwicklung verschärft das Problem zusätzlich: weniger Praxen, mehr Betroffene. Am Ende steht nicht weniger Bedarf, sondern weniger Versorgung – und die Einsparung an einer Stelle erzeugt höhere Kosten an anderer.

Unpassender Maßstab GLS

Die GLS misst die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Steigende Teilzeitbeschäftigung und beitragspflichtige Renten, die in der Regel langsamer steigen als Löhne und Gehälter, reduzieren die Einnahmen der Krankenkassen. Zusätzlich bleiben Gehaltssteigerungen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze unberücksichtigt. Das führt dazu, dass die GLS zumeist unterhalb der Inflation bleibt.

Hinzu kommt ein Verzögerungseffekt: Steigen Preise und nachfolgende Löhne stark, schlägt sich das in der GLS erst zeitversetzt nieder. In der Zwischenzeit entsteht ein Kaufkraftverlust, der im Nachgang nicht ausgeglichen werden kann.

Wie weit Inflation und GLS auseinanderklaffen können, zeigen die letzten Jahre:

  • 2022: Inflation 6,9 % – GLS 2,32 %
  • 2023: Inflation 5,9 % – GLS 3,45 %
  • 2024: Inflation 2,2 % – GLS 4,22 %
  • 2025: Inflation 2,2 % – GLS 4,41 %
  • 2026: Inflation?           – GLS 5,17 %

Die hohen GLS-Werte der jüngsten Zeit sind eine verspätete Reaktion auf die Tarifabschlüsse nach dem Inflationsschock. Damit diese nicht als Obergrenze greifen, wird die GLS in den Jahren 2027, 2028 und 2029 um jeweils 1 % abgesenkt.

Folgen für künftige Preisverhandlungen

Die GLS wäre wieder die Obergrenze für Preisverhandlungen. Konkret gilt: Liegt die reale Kostenentwicklung darunter, gilt diese. Liegt sie darüber, ist die GLS die Obergrenze. In Verhandlungen ist zukünftig also der niedrigere der beiden Werte entscheidend –GLS oder Kostenentwicklung.

Das ist derselbe Mechanismus, der sich in früheren Jahren so negativ auf die Praxen ausgewirkt hat und daher in den Therapeutenprotesten ab 2016 gemündet ist.

Fazit

Das Vorhaben ist kurzsichtig. Kurzfristige Spareffekte verschieben Kosten nur in andere Bereiche des Sozialsystems – in Klinik, Pflege, Krankengeld. Wer die Heilmittelversorgung deckelt, verursacht morgen neue Kosten an anderer Stelle. Es braucht echte Reformen statt kurzfristiger Einsparungen zulasten der Versorgung.

Daher folgt am 11. Juni – dem Tag der ersten Lesung – in Berlin ein sichtbarer Protest.