In einem Treffen zu Beginn des Jahres haben sich alle 17 maßgeblichen Heilmittelverbände auf eine gemeinsame Forderung nach einer stimmberechtigten Vertretung der Heilmittelerbringer*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verständigt.
Diese Verbände gemäß § 125 SGB V stehen insgesamt für nahezu 400.000 Therapeut*innen aus den Bereichen Ergotherapie, Ernährungstherapie, Logopädie, Physiotherapie und Podologie. Bislang gibt es jedoch für diese Berufsgruppen weder einen Sitz im G-BA noch Antrags- und Mitberatungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen, die sie selbst betreffen.
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