Rückblick BStabG: Öffentliche Anhörung am 22. Juni 2026
Heilmittel? Fehlanzeige.
Zur öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz war LOGO Deutschland neben weiteren Heilmittelverbänden als Sachverständige geladen. Dass der Begriff „Heilmittel“ in 150 Minuten kein einziges Mal fiel, ist — auch bei 94 geladenen Sachverständigen und einem Gesetzentwurf dieses Umfangs — eine Aussage: die Politik hatte keine Fragen an uns, obwohl wir im Vorfeld klar und deutlich die Risiken für die Versorgung benannt haben, wenn Heilmittelpraxen unterfinanziert sind.
Am 10. Juli 2026 wurde das Gesetz mit 318 zu 284 Stimmen beschlossen. Für den Heilmittelbereich blieb der Referentenentwurf unverändert: die Grundlohnsummenbindung (GLS) nach § 71 SGB V für die Heilmittelvergütung wird als Obergrenze wieder eingeführt, nachdem sie 2016 sie abgeschafft und tatsächliche Kostensteigerung als Kriterium für Preisverhandlungen eingeführt wurden. Zukünftig soll der niedrigere der beiden Werte gelten, und in den Jahren 2027 – 2029 wird zusätzlich ein Prozentpunkt abgezogen.
Sinnvoller wäre es gewesen, zuerst die Strukturreform im kommenden Herbst abzuwarten. Kurzfristige Sparmaßnahmen helfen nicht, wenn sie nachträglich Geld kosten: Wer Versorgungsstrukturen abbaut, bevor er sie reformiert, muss sie später teurer wieder aufbauen. Praxisschließungen sind nicht reversibel!
Detaillierte Informationen zum Gesetzentwurf findest du im Newsbereich.

