Uns erreichen derzeit vermehrt Hinweise auf unseriöse Anrufe und Angebote, die sich gezielt an Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber richten. Bitte seid besonders aufmerksam, da Betrugsversuche in dieser oder abgewandelter Form immer wieder vorkommen.
Personalvermittlung gegen Vorkasse: Angebliche Personalvermittlungen versprechen, Fachkräfte zu vermitteln, verlangen dafür aber eine Vorauszahlung. Nach der Zahlung bleibt die Vermittlung aus, oder die vermittelten Kontakte existieren nicht bzw. sind ungeeignet.
Mitgliedschaftswerbung mit falscher Bußgelddrohung: Anrufer geben sich als Vertreter von Organisationen aus und behaupten, Arbeitgeber müssten allen Beschäftigten unaufgefordert ein schriftliches Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge machen – andernfalls drohe ein Bußgeld. Als Lösung wird eine kostenpflichtige Mitgliedschaft angeboten.
Richtig ist: Beschäftigte haben zwar das Recht, eine Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung zu verlangen (§ 1a BetrAVG) und Arbeitgeber müssen dies dann ermöglichen. Eine gesetzliche Pflicht, allen Beschäftigten von sich aus ein schriftliches Angebot zu unterbreiten, besteht jedoch nicht. Ebenso gibt es keinen Bußgeldtatbestand wegen angeblich fehlerhafter Formulierung: Die Behauptung dient allein dazu, zum Abschluss einer Mitgliedschaft zu bewegen.
Angebliche Vertragsverlängerung für Broschüreneinträge: Anrufer erwecken den Eindruck, es bestehe bereits ein Vertrag über einen Eintrag in einer Branchenbroschüre, der gekündigt (oder verlängert oder bestätigt) werden müsse. Tatsächlich existiert noch gar kein Vertrag. Erst durch die Unterschrift unter ein vermeintliches Kündigungsformular kommt ein kostenpflichtiger Vertrag überhaupt zustande.
So schützt ihr euch
Personalvermittlung gegen Vorkasse: Angebliche Personalvermittlungen versprechen, Fachkräfte zu vermitteln, verlangen dafür aber eine Vorauszahlung. Nach der Zahlung bleibt die Vermittlung aus, oder die vermittelten Kontakte existieren nicht bzw. sind ungeeignet.
Mitgliedschaftswerbung mit falscher Bußgelddrohung: Anrufer geben sich als Vertreter von Organisationen aus und behaupten, Arbeitgeber müssten allen Beschäftigten unaufgefordert ein schriftliches Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge machen – andernfalls drohe ein Bußgeld. Als Lösung wird eine kostenpflichtige Mitgliedschaft angeboten.
Richtig ist: Beschäftigte haben zwar das Recht, eine Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung zu verlangen (§ 1a BetrAVG) und Arbeitgeber müssen dies dann ermöglichen. Eine gesetzliche Pflicht, allen Beschäftigten von sich aus ein schriftliches Angebot zu unterbreiten, besteht jedoch nicht. Ebenso gibt es keinen Bußgeldtatbestand wegen angeblich fehlerhafter Formulierung: Die Behauptung dient allein dazu, zum Abschluss einer Mitgliedschaft zu bewegen.
Angebliche Vertragsverlängerung für Broschüreneinträge: Anrufer erwecken den Eindruck, es bestehe bereits ein Vertrag über einen Eintrag in einer Branchenbroschüre, der gekündigt (oder verlängert oder bestätigt) werden müsse. Tatsächlich existiert noch gar kein Vertrag. Erst durch die Unterschrift unter ein vermeintliches Kündigungsformular kommt ein kostenpflichtiger Vertrag überhaupt zustande.
So schützt ihr euch
- Keine Zahlungs- oder Vertragsdaten am Telefon preisgeben.
- Nicht unter Zeitdruck setzen lassen: Unterlagen schriftlich einfordern und das Kleingedruckte sorgfältig prüfen.
- Keine Vorkasse – seriöse Anbieter rechnen nach erfolgreicher Vermittlung ab.
- Unbekannte Anbieter vor Vertragsabschluss recherchieren, z. B. im Handelsregister oder über seriöse Bewertungsportale.
- Nichts unterschreiben, dessen Zweck unklar ist – auch kein „Kündigungs-, Ausstiegs- oder Bestätigungsformular“.
Falls bereits unterschrieben oder gezahlt wurde
- Als Praxisinhaber/in handelt ihr rechtlich als Unternehmer/in. Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie für Verbraucher/innen besteht hier in der Regel nicht.
- Wurde die Unterschrift durch Täuschung erschlichen (z. B. vorgetäuschter Bestandsvertrag), könnt ihr den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB). Das solltet ihr unverzüglich schriftlich tun.
- Zahlungen nicht vorschnell leisten. Prüft die Forderung oder lasst sie im Zweifel rechtlich prüfen, bevor ihr zahlt.
- Bei Verdacht auf Betrug: Anzeige bei der Polizei erwägen.
Wir unterstützen unsere Mitglieder bei der Einordnung.
WIR SIND STARK:
KLAR, AKTIV, FOKUSSIERT!

